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Die allgemeinen Lieferbedingungen
- Kundinnen und Kunden, die bewusst einen Beitrag zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen leisten wollen, zahlen für den bestellten Aabachstrom einen Zuschlag.
- Es können für jährliche Tranchen von Fr. 30, 50, 100, 150 und 200 Franken Aabachstrom bestellt werden. Auch grössere Beträge nach freiem Ermessen sind möglich.
- Mit dieser Tranche wird der Zuschlag bzw. der Mehraufwand von 8 Rappen pro Kilowattstunde (exkl. MWSt.) dieser teureren Produktion finanziert.
- Beide Seiten können ihr Engagement jährlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf den 30. September kündigen. Andernfalls erneuert sich die Beteiligung für Strom aus dem Aabach stillschweigend um ein Jahr. Auch Änderungen der Tranchen unterliegen dieser Regelung.
- Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Jahresrechnung per Ende September. Der Beitrag für den Strom aus dem Aabach wird separat ausgewiesen.
- Zum Ausgleich allfälliger Markt- und Produktionsschwankungen kann die Energie Uster AG Schwankungsreserven anlegen. Der Zuschlag soll jährlich überprüft werden.
- Die Energie Uster AG kann - wenn andere Entwicklungen dies angezeigt erscheinen lassen - unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von drei Monaten dieses Produkt auf Ende des Geschäftsjahres aufheben. Die Verpflichtungen aus den laufenden Bestellungen werden erfüllt.
Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns noch heute!
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