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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aquastrom

  1.  Allgemein
    Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für Aquastrom gelten ergänzend zu den jeweils gültigen allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen der Energie Uster AG (EnU) und den jeweils gültigen Tarif- und Produktpreisen der EnU. Sie sind integrierter Bestandteil des Lieferverhältnisses. Mit dem Bezug von Aquastrom anerkennt der Kunde die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich. Der Preisaufschlag für Aquastrom wird auf den jeweiligen Basistarif (wie z.B. Haushalts-, Gewerbe- und Industrietarife) zugeschlagen. Aquastrom ist ein erneuerbares Energieprodukt, welches aus 100-prozentiger Wasserkraft stammt. Aquastrom ist für alle Endkunden der EnU erhältlich.

  2. Bestellung
    Der Kunde kann das gewünschte Produkt jederzeit schriftlich und, so weit möglich, elektronisch bestellen. Der Beginn der Lieferung erfolgt nach Bestellungseingang, spätestens aber auf den 1. des Folgemonates.

  3. Aufpreis und Preisänderungen
    Der Aufpreis für Aquastrom beträgt 0,50 Rp./kWh (exkl. MwSt.) bzw. 0,54 Rp./ kWh (inkl. MwSt.). Allfällige Änderungen der Preise auf Beginn eines Quartals (1.1. / 1.4. / 1.7. / 1.10.) bleibe vorbehalten und werden dem Kunden drei Monate im Voraus schriftlich mitgeteilt. Sie gelten vom Kunden akzeptiert, sofern er das Vertragsverhältnis nicht gemäss Ziffer 6 kündigt.

  4. Beschaffung und Qualität
    Die EnU garantiert dem Kunden, dass der von ihm bestellte Aquastrom in der entsprechenden Menge und Qualität (Zertifikate, Nachweise) durch Dritte produziert oder beschafft wird. Dabei darf sich die EnU auf die schriftliche Bestätigung der Vorlieferanten verlassen. Bei Ausfall von Produktionsanlagen oder anderen Einschränkungen in der Beschaffung sowie je nach Marktsituation behält sich die EnU eine Reduktion der Bestellmenge für die Dauer der Kapazitäts-respektive Qualitätseinschränkung oder die vollständige Einstellung des Verkaufs von Aquastrom vor. Die Beschränkung wird so rasch wie möglich mitgeteilt.

  5. Abrechnung
    Aquastrom wird mit der ordentlichen Stromrechnung abgerechnet.

  6. Vertragsdauer, Kündigung
    Das Lieferverhältnis gilt auf unbestimmte Dauer. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten schriftlich per 30.9. gekündigt werden. Bei Preisanpassungen durch die EnU kann der Vertrag unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten schriftlich auf Ende eines Quartals (31.3. / 30.6. / 30.9. / 31.12.) gekündigt werden. Das Angebot von Aquastrom kann von der EnU jederzeit aufgehoben werden. Der Umzug innerhalb des Netzgebietes der EnU hat keine Vertragsauflösung zur Folge. Mit dem Auszug aus dem Netzgebiet der EnU werden sämtliche Verträge aufgelöst und es wird gestützt auf die effektiv verbrauchte Energie abgerechnet. Der Kunde gibt der EnU bei einem Umzug seine neue Adresse bekannt.

  7. Gerichtsstand
    Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Uster.

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Energie Uster AG
Elektrizität, Erdgas, Wärme, Wasser
Oberlandstrasse 78
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CH-8610 Uster
Tel. 044 905 18 18
Fax 044 941 68 26
info@energieuster.ch

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