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Preise 2009

Elektrizitätspreise (1.1.09 - 31.12.09)

Information vom 31. März 2009 (Publikation Elektrizitätspreise 2009)

Gesetzliche Grundlagen
Das vom Bundesrat ausgearbeitete Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG) ist vom Parlament verabschiedet worden und enthält die Grundlagen für eine zuverlässige und nachhaltige Stromversorgung. Das Gesetz regelt die Modalitäten für die Nutzung der Stromnetze und schafft somit die Voraussetzungen für einen Wettbewerb im Energiehandel. Für die Energielieferung steht das Schweizerische Stromnetz somit diskriminierungsfrei zu den örtlich gültigen Netznutzungspreisen (unterschiedliche Tarife der örtlichen Elektrizitätswerke) zur Verfügung. Die Strommarktöffnung wird in zwei Schritten umgesetzt.

Erster Schritt: Das Recht auf freien Marktzugang für Energielieferung ab 1. Januar 2009 haben alle Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100'000 kWh. Alle marktzutrittsberechtigten Kunden, welche den Marktzutritt wünschen, müssen dies beim örtlichen Verteilnetzbetreiber beantragen.

Nach weiteren 5 Jahren, voraussichtlich ab 1. Januar 2014 (bestehende Referendumsmöglichkeit) haben in einem zweiten Schritt alle Endkunden freien Marktzugang und können den Stromlieferanten frei wählen.

Im Stromversorgungsgesetz sind zusätzlich Massnahmen zur Förderung von erneuerbaren Energien sowie die Gründung der nationalen Netzgesellschaft (swissgrid AG) zum Betrieb des Höchstspannungsnetzes (220/380kV) vorgeschrieben. Sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten - Abgaben für die nationale Förderung erneuerbarer Energien (KEV) und Systemdienstleistungen (SDL) - sind Bestandteil der Netznutzung und werden als Zuschlag durch den Endverbraucher bezahlt.

Die Versorgungssicherheit ist ein zentraler Punkt in der Stromversorgungsgesetzgebung. Dazu gehört auch die Grundversorgung der Endverbraucher (siehe Faktenblatt 1 BFE), welche nicht ein Anrecht auf Marktzutritt haben oder welche nicht in den freien Markt eintreten wollen. Diese Kunden haben während der ersten fünf Jahre einen gesetzlichen Anspruch auf Lieferung der gewünschten Menge Elektrizität zu Tarifen, welche sich an den attraktiven Gestehungskosten der effizienten Produzenten und an den langfristigen Bezugsverträgen des Verteilnetzbetreibers orientieren.

Rechnungsstruktur
Die neue Rechnungsstruktur mit einer transparenten Unterteilung in Preise für Netznutzung (NN) und Energielieferung (E) bleibt bei allen Kunden im Versorgungsgebiet der Energie Uster AG bestehen. Bei der Netznutzung werden neu die von der Stromversorgungsgesetzgebung vorgeschriebenen Kostenelemente Systemdienstleistungen (SDL) und Abgaben für die nationale Förderung erneuerbarer Energien (KEV) eingeführt.

Neue Preise für Energielieferung und Netznutzung
Die Energie Uster AG hat alle Kunden im eigenen Versorgungsgebiet einer Kundengruppe zugeteilt, und zwar wie bisher aufgrund der jährlichen Stromverbrauchscharakteristik und Abgabespannung. Die neuen Preise sind durch die Energie Uster AG basierend auf den gültigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechend berechnet worden. Nachfolgend sind je Kundengruppe die Preise für Netznutzung (NN) und Energie (E) transparent aufgeführt. Die Möglichkeiten zur Wahl von ökologischen Stromprodukten sind ebenfalls dargestellt. Die Kunden können unabhängig vom Recht auf Marktzutritt im Rahmen der Grundversorgung oder auch bei Lieferantenwechsel ein entsprechendes Ökostromprodukt bestellen.

Kunden ohne Anrecht auf Marktzutritt
Uster Home+, Uster 30+ und Uster 90+ mit einem Stromverbrauch < 100'000 KWh /Jahr, auf (Rechnung vermerkt)

Diese Kunden werden automatisch im Rahmen der gesetzlichen Grundversorgung mit Elektrizität versorgt. Eine Meldung des Kunden an die Energie Uster AG ist nicht notwendig. Die gültigen Preise für Netznutzung (NN) und Energie (E) sind nachfolgend zur Information transparent dargestellt.

Kunden mit Anrecht auf Marktzutritt
Uster 90+ mit einem Stromverbrauch > 100'000 KWh /Jahr, Uster 1000+, (auf Rechnung vermerkt)

Diese Kunden haben ein gesetzliches Anrecht auf Marktzutritt für eine Energielieferung ab dem 1. Januar 2010. Voraussetzung für einen Lieferantenwechsel ist jedoch, dass der entsprechende Kunde dies der Energie Uster AG bis am 31. Oktober 2009 verbindlich mitteilt. Für einen Lieferantenwechsel im Jahr 2009 war der entsprechende Meldetermin der 31. Oktober 2008. Kunden, welche den Marktzutritt beantragt haben, verlieren gemäss gesetzlicher Vorgabe das Recht auf eine Energielieferung durch die Energie Uster AG im Rahmen der Grundversorgung ("einmal Markt - immer Markt", d.h. kein Wechsel zwischen Markt und Grundversorgung aufgrund der gesetzlichen Vorgaben möglich). Kunden, welche vom Anrecht auf Marktzutritt nicht Gebrauch machen wollen und keinen Antrag gestellt haben, werden automatisch im Rahmen der gesetzlichen Grundversorgung mit Energie versorgt. Eine Meldung des Kunden an die Energie Uster AG ist nicht notwendig. Die gültigen Preise für Netznutzung (NN) und Energie (E) sind nachfolgend zur Information transparent dargestellt.

Neue Elektrizitätspreise ab 1. Januar 2010
Die Energie Uster AG wird die ab 1. Januar 2010 gültigen Elektrizitätspreise gemäss gesetzlichen Vorgaben berechnen und bis spätestens am 31. August 2009 auf der Homepage der Energie Uster AG publizieren. Im September 2009 werden die Kunden anschliessend entsprechend informiert.

Links zu weiteren Informationen (Gesetz und Thema Energie)


Nachfolgend sind die Elektrizitätspreise bestehend aus Netznutzungspreis und Energiepreis dargelegt.
Bitte klicken Sie in der unten aufgeführten Tabelle auf Ihre Kundengruppe, um zu den Produktwahlmöglichkeiten zu gelangen.

Strom Standardprodukte:

Preise 2009
Elektrizitätspreise (1.1.09 - 31.12.09):

Kundengruppe
Stromverbrauch pro Jahr Spannungsebene
Uster Home+ < 30'000 kWh 400 V
Uster 30+ 30'000 bis 90'000 kWh 400 V
  Uster 90+ 90'000 bis 1'000'000 kWh 16 kV
400 V
  Uster 1000+ > 1'000'000 kWh 16 kV
400 V
TA
GWP
Keine Eingrenzung 400 V

Ihren Jahresstromverbrauch können Sie aus der letzten Jahresabrechnung entnehmen.
 

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