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Dienstleistungen, Aktuelles

Die Regionalen Werkvorschriften Zürich (WV ZH 2009-1)
Die Regionalen Werkvorschriften Zürich wurden den Bestimmungen der revidierten Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) und dem neuesten Stand der Normen angepasst. Sie traten per 1. Januar 2009 in Kraft und gelten vollumfänglich für alle ab diesem Datum angemeldeten Installationen.
Die Energie Uster AG übernimmt sämtliche Bestimmungen der neuen Werkvorschriften und verzichtet ihrerseits auf einen zusätzlichen Anhang.
Die "WV ZH 2009-01" erscheinen als gebundenes Heft und können (direkt von der EKZ-Seite) über folgenden Link als PDF-Dateien heruntergeladen werden.

Werkvorschriften

Öffentliche Beleuchtung
Der öffentlichen Beleuchtung kommt ein immer grösserer Stellenwert hinsichtlich persönlicher Sicherheit zu. Ein Teil der Lampen - in der Regel jede zweite in einem Strassenzug - wird um 01.00 Uhr bis 05.00 Uhr ausgeschaltet. Die Kontrolle der Strassenbeleuchtung erfolgt 1 bis 2mal pro Monat. Das ist dann der Fall, wenn Sie die Strassenbeleuchtung tagsüber brennen sehen.

Wir sind Ihnen aber dankbar, wenn Sie uns Lampenausfälle oder andere Störungen melden. Wünsche und Anregungen zur Verbesserung der Strassenbeleuchtung können Sie ebenfalls an uns richten. Benützen Sie hierfür bitte unser Kontaktformular.

Der gesamte Energieverbrauch für die Beleuchtung der Kantons-, Gemeinde- und Privatstrassen beträgt rund 1'300'000 Kilowattstunden im Jahr, das ist etwa 1 % des gesamten Umsatzes.

Andere Beleuchtungen
Für das automatische Ein- und Ausschalten von privaten Beleuchtungen für Treppenhäuser, Schaufensteranlagen, Aussenanlagen usw. stellt die Energie Uster AG Kommandos über Rundsteuerempfänger zur Verfügung. Gegenüber der Öffentlichen Beleuchtung schalten diese Anlagen am Abend etwas früher ein und bleiben Morgens etwas länger eingeschaltet. Zwischen 01.00 Uhr und 05.00 Uhr kann die Treppenhausbeleuchtung auf Tasterbetrieb oder auf Dämmerungslicht geschaltet werden.

Strom-Messgerät - gratis zu Ihrer Verfügung
Kennen Sie den Verbrauch Ihrer elektrischen Geräte? Sie können bei uns ein Strom-Messgerät zur Bestimmung des Verbrauchs von Geräten, die Sie an die normale Steckdose anschliessen, kostenlos für einige Zeit ausleihen. Ganz einfach, ohne Fachkenntnisse. Kontaktieren Sie uns doch einfach mit unserem Kontaktformular.


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Fax 044 941 68 26
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