Wärmeversorgung – das sind Ihre Möglichkeiten
Anschluss an einen Wärmeverbund
Bei einem Wärmeverbund versorgt eine zentrale Heizung die Liegenschaften mit Wärme. Und so funktioniert’s beim Wärmeverbund Uster Nord: In einem Fernwärmenetz zirkuliert 75 bis 85 Grad heisses Wasser in isolierten Leitungen. Eine Übergabestation in der Liegenschaft entnimmt dann diesem Fernwärmenetz die benötigte Wärme fürs Heizen und für die Warmwasseraufbereitung – auch im Sommer.
Beim Wärmeverbund Uster Nord von Energie Uster erzeugen wir die Wärme hauptsächlich mit Holzschnitzeln aus dem Ustermer Wald. Bei ihrer Verbrennung wird das CO2 freigesetzt, welches die Bäume während Ihres Wachstums gespeichert hatten. Damit liegt ein natürlich geschlossener CO2-Kreislauf vor – mit lokaler Wertschöpfung.
Finanzielle Unterstützung
Ersetzen Sie Ihre fossile Heizung durch einen Anschluss an ein Wärmenetz, das mit erneuerbarer Energie oder Abwärme betrieben wird, erhalten Sie Unterstützung vom Kanton Zürich und vom
- Ökofonds von Energie Uster (Link)
Vorteile
- Ökologische Wärmeversorgung mit Holzschnitzeln aus dem Ustermer Wald
- Förderung durch den Kanton Zürich und den Ökofonds von Energie Uster
- Keine Investitionskosten (nur eine geringe einmalige Anschlussgebühr und Kosten fürs Erstellen der Anschlussleitung auf dem eigenen Grundstück)
- Hoher Benutzerkomfort: einfache Bedienung und weitgehend wartungsfrei
- Einfache Umstellung: schnell an jedes Heizsystem anschliessbar
- Unabhängigkeit von steigenden CO2-Preisen auf volatilem Energiemarkt
- Hohes Temperaturniveau: gut geeignet für bestehende Heizung mit Radiatoren
Nachteil
Der Anschluss an einen Wärmeverbund in Uster ist in einzelnen Gebieten möglich (weitere Gebiete bereits in Planung).
Pellet-Heizung
Pellet-Heizungen funktionieren gleich wie Öl- oder Gasheizungen. Einziger Unterschied: Anstelle von Öl oder Gas sind sogenannte Holzpellets die Energiequelle. Hergestellt werden sie aus naturbelassenen Holzresten, die typischerweise in Säge- und Hobelwerken anfallen. Das Restholz wird zerkleinert, gepresst und kann anschliessend zum Heizen verwendet werden.
Damit nutzt eine Pellet-Heizung nachwachsende Rohstoffe und ist die ökologische Alternative zur Ölheizung. Der freiwerdende Platz im Tankraum kann zur Lagerung von Pellets genutzt werden. Hin und wieder muss jedoch der Aschebehälter geleert werden.
Finanzielle Unterstützung
Ersetzen Sie eine fossile Heizung durch eine umweltfreundliche Pellet-Heizung, erhalten Sie aktuell Förderung vom Ökofonds der Energie Uster (Link)
Vorteile
- CO2-neutrale Heizung
- Holz ist erneuerbar
- Schweizer Holzpellets auf dem Markt erhältlich
- Förderung durch den Ökofonds von Energie Uster
Nachteile
- Hohe Investitionskosten
- Platzbedarf für Lagerung und Zuführung der Pellets
Luft-Wärmepumpe
Wärmepumpen funktionieren nach dem gleichen Prinzip wie Kühlschränke. Zunächst wird aus der Umgebung ausserhalb des Gebäudes Wärmeenergie entzogen. Anschliessend wird die Temperatur mittels Kompressor erhöht und die Wärme wird zum Heizen abgegeben.
Luft-Wärmepumpen nutzen Aussenluft als Energiequelle, die etwa zwei Drittel der Wärme ausmacht. Rund ein Drittel stammt vom Strom, der für den Betrieb des Kompressors benötigt wird. In anderen Worten: 300 % der Strom-Energie werden in Form von Wärme genutzt.
Finanzielle Unterstützung
Ersetzen Sie eine fossile Heizung durch Luft-Wärmepumpen, erhalten Sie folgende Unterstützung vom
- Kanton Zürich und vom
- Ökofonds von Energie Uster (Link)
Vorteile
- Geringe Investitionskosten für Luft-Wärmepumpen (im Vergleich zu Wasser-Wärmepumpen)
- Förderung durch den Kanton Zürich und den Ökofonds von Energie Uster
- Fast CO2-neutral bei Verwendung von erneuerbarem Strom der Energie Uster
- Einfacher Betrieb
- Geringer Platzbedarf
Nachteile
- Baubewilligung: Normalerweise Meldeverfahren (Ordentliches Verfahren bei aussen aufgestellten Wärmepumpen > 2m³, in Kernzonen, ...)
- Lärmemissionen müssen dabei berücksichtigt werden (Lärmschutznachweis). Die Lärmemissionen konnten durch technische Verbesserungen in den vergangenen Jahren stark reduziert werden
- Die Leistung vom Stromanschluss muss allenfalls erhöht werden (Anschlussgesuch durch Elektriker)
- Bei alten Gebäuden mit Radiatoren muss geprüft werden, ob die notwendige Temperatur für das Heizen erreicht wird
Wasser-Wärmepumpe (Sole oder Grundwasser)
Wasser-Wärmepumpen nutzen Erdwärme oder Grundwasser als Energiequelle. Die Erde hat praktisch das ganze Jahr durch eine konstante Temperatur. Deshalb sind Erdwärmepumpen äusserst effizient und zuverlässig.
Bei einer Sole-Wärmepumpe wird Sole – ein Gemisch aus Wasser und Frostschutzmittel – in einem geschlossenen Kreislauf durch eine Erdsonde oder durch Flächenkollektoren gepumpt. Dabei erwärmt sich die Sole um einige Grad und gibt die Wärme über einen Wärmetauscher an die Wärmepumpe ab. Wenn die Erdsonde etwas tiefer ausgeführt wird, kann sogar auf das Frostschutzmittel verzichtet werden.
Die notwendige Bohrung für die Erdsonde erfordert eine Genehmigung. Der Vorteil dabei: Eine Erdsonde braucht weniger Platz als alternative Flächenkollektoren oder Wärmekörbe. Bei Flächenkollektoren werden die Röhren parallel im Boden verlegt. Bei so genannten Wärmekörben verlaufen die Röhren spiralförmig – diese brauchen zwar weniger Platz, aber mehr Tiefe als Flächenkollektoren.
Für die Nutzung einer Grundwasser-Wärmepumpe wird ein Saug- und Sickerbrunnen installiert. Das Wasser wird – falls notwendig – gefiltert, gibt die Wärme über einen Wärmetauscher an die Wärmepumpe ab und fliesst schliesslich ins Grundwasser zurück.
Finanzielle Unterstützung
Ersetzen Sie eine fossile Heizung durch Wasser-Wärmepumpen, erhalten Sie folgende Unterstützung vom
- Kanton Zürich und vom
- Ökofonds der Energie Uster (Link)
Vorteile
- Hohe Effizienz: geringerer Strombedarf als Luft-Wärmepumpen
- Förderung durch den Kanton Zürich und den Ökofonds von Energie Uster
- Fast CO2-neutral bei Verwendung von erneuerbarem Strom der Energie Uster
- Einfacher Betrieb
- Geringer Platzbedarf
- Keine Lärmemissionen
Nachteile
- Erdbohrung oder Flächenkollektoren notwendig: Wasser-Wärmepumpen deshalb nicht überall möglich
- Höhere Investitionskosten für die Erschliessung der Wärmequelle als bei Luft-Wärmepumpen
- Baubewilligung: Normalerweise Meldeverfahren (Ordentliches Verfahren falls Grenzabstand von 2,5m nicht eingehalten wird oder Sonden im Bereich von Bau- und Abstandslinien liegen)
- Gewässerschutzrechtliche Bewilligung (AWEL) notwendig
- Die Leistung vom Stromanschluss muss allenfalls erhöht werden (Anschlussgesuch durch Elektriker)
- Bei alten Gebäuden mit Radiatoren muss geprüft werden, ob die notwendige Temperatur für das Heizen erreicht wird
Der kantonale Wärmenutzungsatlas definiert, in welchen Gebieten in Uster Erdsonden (Sole) oder die Grundwassernutzung generell zulässig sind.
Kantonaler Wärmenutzungsatlas
Quelle: Kanton Zürich, AWEL
Bei welchen Liegenschaften Bohrtiefenbegrenzungen bestehen oder Auflagen bei der Nutzung von Grundwasser vorliegen, ist im Wärmenutzungsatlas vom Kanton Zürich/AWEL ersichtlich. Geben Sie dazu Ihre Adresse ein und klicken anschliessend in der Karte auf die genaue Position.
Ausnahmen: Voraussetzungen für fossile Heizungen
Falls der Heizungsersatz mit ausschliesslich erneuerbarer Energie entweder technisch nicht umsetzbar ist oder sich die Lebenszykluskosten um mehr als 5 % erhöhen würden (Berechnung mit EN-LCC-ZH «Heizkostenrechner» vom Kanton Zürich), darf eine fossile Heizung mit Öl oder Gas gemäss Energiegesetz eingebaut werden. Doch nur unter der Voraussetzung, dass 10 % des Energieverbrauchs eingespart oder durch erneuerbare Energien bereitgestellt werden (Energienachweis EN-120).
Leitfaden und Verweis auf relevante Dokumente
Zur Erfüllung der 10 %-Anforderungen eines Wärmeerzeugers stehen gemäss Kanton die folgenden Varianten zur Verfügung:
- Zertifizierung des Gebäudes nach Minergie
- Nachweis der Klasse D oder besser bei der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudeenergieausweises der Kantone (GEAK)
- Baujahr 1990 oder jünger
- Die fachgerechte Umsetzung einer der untenstehenden Standardlösungen (SL).
Mögliche Standardlösungen (SL)
- SL 1 - thermische Solaranlage
Solaranlage für Heizung und/oder Warmwasser mit einer Mindestfläche von mind. 2% der EBF - SL 2 – Holzfeuerung als Hauptwärmeerzeugung
Zur Anwendung kommen Stückholz, Pellets oder Schnitzel. Die Wärme ist 100 % erneuerbar. Damit sind alle Anforderungen ohne Zusatzauflagen automatisch erfüllt. - SL 3 – Elektrisch angetriebene Wärmepumpe
Wärme aus elektrisch angetriebenen Wärmepumpen mit Strom der Energie Uster ist 100% erneuerbar. Damit sind alle Anforderungen ohne Zusatzauflagen automatisch erfüllt. - SL 4 - Mit Erdgas angetriebene Wärmepumpe
Für Heizung und Warmwasser ganzjährig, entweder monovalent oder bivalent mit mind. 50 % des Leistungsbedarfs und einem Wirkungsgrad von mind. 120 % - SL 5 – Fernwärmeanschluss mit Abwärme oder erneuerbarer Energie
Bei den Fernwärmeanschlüssen der Energie Uster AG stammt mind. 80 % der gelieferten Wärme aus erneuerbarer Energie oder Abwärme. Damit sind alle Anforderungen ohne Zusatzauflagen automatisch erfüllt. - SL 6 – Wärmekraftkopplung
Elektrischer Wirkungsgrad mind. 25 % und für mind. 60 % des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser - SL 7 - Warmwasserwärmepumpe mit Photovoltaik
Wärmepumpenboiler und Photovoltaikanlage mit mind. 5 Wp pro m2·EBF - SL 8 - Ersatz der Fenster entlang der thermischen Gebäudehülle
U-Wert Glas neue Fenster ≤ 0,7 W/(m2·K) und U-Wert bestehende Fenster ≥ 2,0 W/(m2·K) - SL 9 - Wärmedämmung von Fassade und/oder Dach
U-Wert neue Fassade/Dach/Estrichboden ≤ 0,20 W/(m2·K), Fläche mind. 0,5 m2 pro m2 EBF und U-Wert bestehende Fassade/Dach/ Estrichboden ≥ 0,6 W/(m2·K) - SL10 - Grundlast-Wärmeerzeuger erneuerbar mit bivalent betriebenem fossilem Spitzenlastkessel
Mit erneuerbaren Energie betriebener automatischer Grundlast-Wärmeerzeuger für Heizung und Warmwasser ganzjährig mit einer Wärmeleistung von mind. 25 % der im Auslegungsfall notwendigen Wärmeleistung ergänzt mit fossilem Brennstoff bivalent betriebenem Spitzenlast-Wärmeerzeuger - SL 11 - Kontrollierte Wohnungslüftung (KWL)
Neu-Einbau einer kontrollierten Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung und einem WRG-Wirkungsgrad von mind. 70 %
Wichtige Hinweise
Bezüglich Heizungsersatz finden Sie unter Heizungsersatz | Kanton Zürich die wichtigsten Informationen zu den neuen Anforderungen und zum korrekten Vorgehen beim Heizungsersatz.
Der kantonale Vollzugsordner Energie beantwortet Fragen des praktischen Vollzugs der Energiegesetzgebung.
Für die baurechtliche Beurteilung und Umsetzung ist die Abteilung Bau der Stadt Uster zuständig. Das entsprechende Gesuch ist dort einzureichen (www.uster.ch/dienstleistungen/6508).
Evaluieren Sie Ihren Heizungsersatz
Mit unserem Heizungsrechner können Sie ganz einfach herausfinden, welche Heiz-Option am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.
Förderung: Beratung beim Heizungsersatz
Ein unabhängiger Berater evaluiert, welche Heizsysteme für Ihr Gebäude in Frage kommen. Damit wird eine fundierte Entscheidungsgrundlage geschaffen. Dabei übernimmt der Ökofonds der Energie Uster 70% oder maximal CHF 750 des Beraterhonorars.